ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR VERANSTALTUNGEN (AGBV 6.0)

1 GELTUNGSBEREICH
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über eine Durchführung von Veranstaltungen
wie Banketten, Seminaren, Tagungen, Ausstellungen und Präsentationen etc. sowie alle in diesem
Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Betriebes.

1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies
ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

2 VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, HAFTUNG
2.1 Vertragspartner sind der Betrieb und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des
Antrags des Kunden durch den Betrieb zustande. Dem Betrieb steht es frei, die Buchung der
Veranstaltung in Textform zu bestätigen.

2.2 Der Betrieb haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen
oder grob fahr- lässigen Pflichtverletzung des Betriebes beziehungsweise auf einer vorsätzlichen
oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Betriebes beruhen.
Verfassungstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des
Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Einer
Pflichtverletzung des Betriebes steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen
gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche, soweit in Ziffer 9 nicht anderweitig geregelt,
sind ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Betriebes auftreten,
wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu
sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben
und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, den Betrieb
rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.

3 LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
3.1 Der Betrieb ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und vom Betrieb zugesagten
Leistungen zu erbringen.

3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommenen Leistungen
vereinbarten bzw. geltenden Preise des Betriebes zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt
oder über den Betrieb beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Betrieb
verauslagt werden. Insbesondere gilt dies auch für Forderungen von
Urheberrechtsverwertungsgesellschaften.

3.3 Ist ein Mindestumsatz vereinbart worden und wird dieser nicht erreicht, kann das Hotel 70%
des Differenzbetrages als entgangenen Gewinn verlangen.

3.4 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses
geltenden Steuern. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer nach Vertragsschluss werden die Preise
entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum
zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.

3.5 Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung – vorbehaltlich einer
abweichenden Vereinbarung – binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu
erfolgen.
© Hotelverband Deutschland (IHA) e.V. Seite 5 Stand: Oktober 2021

3.6 Der Betrieb ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung
oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe
der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei
Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.

3.7 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des
Vertragsumfanges, ist Der Betrieb berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn der
Veranstaltung eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder
eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen
vereinbarten Vergütung zu ver- langen.

3.8 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer
Forderung des Betriebes aufrechnen oder verrechnen.

3.9 Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg
übermittelt werden kann.

4 RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG)
4.1 Eine kostenfreie einseitige Lösung des Kunden von dem mit dem geschlossenen Vertrag ist
nur möglich, wenn ein Recht zum kostenfreien Rücktritt im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde
oder ein gesetzliches Recht zur kostenfreien Lösung besteht.

4.2 Sofern zwischen dem Betrieb und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom
Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungsoder
Schadensersatzansprüche des Betriebes auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden
erlischt, wenn er dieses nicht bis zum vereinbarten Termin gegenüber dem Betrieb in Textform
ausübt.

4.3 Ist ein Rücktrittsrecht gemäß 4.1 nicht vereinbart oder bereits erloschen und besteht auch kein
gesetzliches Recht zur kostenfreien Lösung vom Vertrag, behält das Hotel den Anspruch auf die
vereinbarte Vergütung gemäß den Ziffern 3.3, 4.4, 4.5 und 4.6 trotz Nichtinanspruchnahme der
Leistung. Dem Betrieb steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.

4.4 Tritt der Kunde erst ab dem 60. Tag vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist der Betrieb
berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis (abzüglich eventueller Einnahmen oder ersparter
Aufwendungen gemäß 4.3 Satz 2) sowie den verauslagten Leistungen gemäß Ziffer 3.2 Satz 2
und/oder einem vereinbarten Mindestumsatz gemäß Ziffer 3.3, 45% des entgangenen
Verzehrumsatzes in Rechnung zu stellen, ab dem 30. Tag 75% und ab dem 7. Tag 90% des
Verzehrumsatzes. Bei mehrtägigen Veranstaltungen ist für die Berechnung der Frist der erste
Veranstaltungstag maßgeblich. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht
oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Betrieb steht der Nachweis frei, dass ein
höherer Anspruch entstanden ist.

4.5 Die Berechnung des Verzehrumsatzes erfolgt nach der Formel: Vereinbarter Menüpreis
zuzüglich Getränke x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das
preiswerteste BBQ Preis des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt. Getränke
werden mit einem Drittel des Essenspreises berechnet.

5 RÜCKTRITT DES BETRIEBES
5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom
Vertrag zurücktreten kann, ist der Betrieb in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten. Wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Event vorliegen und der Kunde
auf Rückfrage des Betriebes mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht
verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen
und der Kunde auf Rückfrage des Betriebes mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen
Buchung bereit ist.

5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist
nicht geleistet, so ist der Betrieb ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

5.3 Ferner ist der Betrieb berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag
außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls
– Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des
Vertrages unmöglich machen;
– Veranstaltungen oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder
Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des
Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
– der Betrieb begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen
Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Betriebes in der Öffentlichkeit gefährden
kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
– der Zweck bzw. der Anlass der Veranstaltung gesetzeswidrig ist;
– ein Verstoß gegen Ziffer 1.2 vorliegt.

5.4 Der berechtigte Rücktritt des Betriebes begründet keinen Anspruch des Kunden auf
Schadensersatz. Sollte bei einem Rücktritt nach vorstehender Ziffer 5.2 oder 5.3 ein
Schadensersatzanspruch des Betriebes gegen den Kunden bestehen, so kann der Betrieb diesen
pauschalieren. Die Ziffern 4.3 bis 4.6 gelten in diesem Fall entsprechend.

6 ÄNDERUNGEN DER TEILNEHMERZAHL UND DER VERANSTALTUNGSZEIT
6.1 Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss dem Betrieb spätestens fünf
Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden; sie bedarf der Zustimmung des Betriebes,
die in Textform erfolgen soll. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde
gelegt, mindestens aber 95% der vereinbarten höheren Teilnehmerzahl.

6.2 Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% soll dem Betrieb frühzeitig, spätestens
bis fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn, mitgeteilt werden. Der Abrechnung wird die
tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens jedoch 95% der letztlich vereinbarten
Teilnehmerzahl. Ziffer 6.1 Satz 3 gilt entsprechend.

6.3 Bei Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 7% ist der Betrieb berechtigt, die
bestätigten Räume, unter Berücksichtigung der gegebenenfalls abweichenden Raummiete, zu
tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist.

6.4 Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt
der Betrieb diesen Abweichungen zu, so kann der Betrieb die zusätzliche Leistungsbereitschaft
angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, der Betrieb trifft ein Verschulden.

7 MITBRINGEN VON SPEISEN UND GETRÄNKEN
Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen.
Ausnahmen bedürfen einer Vereinbarung in Textform mit dem Betrieb. In diesen Fällen wird ein
angemessener Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.

7 HAFTUNG DES KUNDEN FÜR SCHÄDEN
7.1 Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die
durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich
oder ihn selbst verursacht werden.

7.2 Der Betrieb kann vom Kunden die Stellung einer angemessenen Sicherheitsleistung, zum
Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, verlangen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen (AGBV 6.0)

8 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
8.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind
un- wirksam.

8.2 Ist der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts, ist ausschließlicher
Gerichtsstand Viechtach. Der Betrieb kann wahlweise den Kunden aber auch am Sitz des Kunden
verklagen. Dasselbe gilt jeweils bei Kunden, die nicht unter Satz 1 fallen, wenn sie ihren Sitz oder
Wohnsitz nicht in einem Mitgliedsstaat der EU haben.

8.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

8.4 Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung weist der Betrieb darauf hin, dass die
Europäische Union eine Online-Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von
verbraucherrechtlichen Streitigkeiten („OS-Plattform“) eingerichtet hat:
http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Der Betrieb nimmt jedoch nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen
teil.